Schulelternrat

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Schulelternrat

1. Schulelternratsvorsitzende:           …

1. Stellvertretender Vorsitzender:   …

 

Elternvertretung Klasse 1:

Elternvertretung Klasse 2:

Elternvertretung Klasse 3:

Elternvertretung Klasse 4:

 

 

Der Schulelternrat setzt sich aus den Elternvertretern der einzelnen Klassen zusammen. Die Elternvertreter und der Schulelternrat werden für die Zeitdauer von 2 Jahren gewählt.

Sie sind für die Organisation von Elternversammlungen zuständig und bilden das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrerinnen.

Hauptaufgabe der Elternarbeit ist das Mitwirken in der Schule. Mitwirkung heißt dabei die Schule bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Eine weitere Hauptaufgabe ist die Erörterung aller Fragen, die Schule und die Schülerschaft betreffen.

Das Lehrerkollegium bildet zusammen mit Elternvertretern die Gesamtkonferenz. In diesem Gremium werden schulrelevante Angelegenheiten diskutiert und verabschiedet. Der Schulelternrat wird vor wichtigen Entscheidungen in der Schule informiert und zu Rate gezogen.